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In 30 Sekunden
Das Wichtigste in Kürze
- Die FIS hat zehn Verhaltensregeln für alle Ski- und Snowboardfahrer aufgestellt.
- Sie sind kein Gesetz. Laut Deutschem Skiverband ziehen Gerichte sie aber zur Urteilsfindung heran.
- Im Kern geht es um Rücksicht: auf Sicht fahren, beim Überholen Abstand halten, nicht an unübersichtlichen Stellen stehen bleiben.
- Nach einem Unfall gilt: helfen, im Notfall die 112 wählen und die Personalien angeben.
Volle Pisten, unterschiedliches Können, verschiedene Geschwindigkeiten: Damit trotzdem alle sicher unterwegs sind, hat der internationale Ski- und Snowboardverband FIS zehn Verhaltensregeln für Ski- und Snowboardfahrer aufgestellt.1 Die Regeln sind kein Gesetz. Laut Deutschem Skiverband gelten sie aber als anerkannter Maßstab für rücksichtsvolles Verhalten auf der Piste, und Gerichte ziehen sie zur Urteilsfindung heran.2
Hier findest du die Regeln sinngemäß zusammengefasst.1 Den offiziellen Wortlaut findest du in den Quellen am Ende des Artikels.
Die 10 FIS-Regeln im Überblick
Rücksicht auf die anderen
Verhalte dich so, dass du niemanden gefährdest oder schädigst.
Geschwindigkeit und Fahrweise beherrschen
Fahr auf Sicht. Passe dein Tempo und deine Fahrweise an dein Können, das Gelände, den Schnee, das Wetter und den Betrieb auf der Piste an.
Tipp
Bei Nebel, Flachlicht oder vollen Pisten lieber einen Gang zurückschalten.
Die Fahrspur wählen
Wer von hinten kommt, muss seine Spur so wählen, dass er die Leute vor sich nicht gefährdet. Dazu gehört, die anderen auf der Piste ständig im Blick zu behalten und auf ihre Fahrweise zu reagieren.2
Überholen
Überholen ist von oben oder unten und von rechts oder links erlaubt – aber immer nur mit so viel Abstand, dass die überholte Person genug Platz für alle ihre Bewegungen hat.
Einfahren, Anfahren und hangaufwärts fahren
Bevor du in eine Abfahrt einfährst, nach einem Halt wieder losfährst oder hangaufwärts schwingst, schau nach oben und unten. Fahr erst los, wenn das ohne Gefahr für dich und andere möglich ist.
Anhalten
Bleib nicht ohne Not an engen oder unübersichtlichen Stellen stehen. Wer dort stürzt, muss die Stelle so schnell wie möglich frei machen.
Gut zu wissen
Anhalten kannst du am Pistenrand – aber nicht direkt hinter Kuppen oder Kurven.2
Aufstieg und Abstieg
Wer auf der Piste aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss dafür den Rand der Abfahrt nutzen.
Zeichen beachten
Markierungen und Schilder auf der Piste gelten für alle – zum Beispiel Sperrungen oder Hinweise auf Gefahrenstellen.
Hilfe leisten
Bei einem Unfall ist jeder zur Hilfe verpflichtet. In Deutschland ist das nicht nur eine FIS-Regel: Wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist, macht sich strafbar.3
Gut zu wissen
Unter der 112 erreichst du in allen EU-Ländern kostenlos den Notruf.4
Personalien angeben
Nach einem Unfall müssen alle Beteiligten und Zeugen ihre Personalien angeben – egal, ob sie verantwortlich sind oder nicht.
Gemeinsam unterwegs: worauf ihr als Gruppe achten solltet
Wenn ihr zu mehreren fahrt, gelten die FIS-Regeln natürlich für jede und jeden Einzelnen. Ein paar Absprachen machen den Tag zusätzlich entspannter:
- Treffpunkte vereinbaren: Legt fest, wo ihr aufeinander wartet – am besten am Pistenrand oder an der Liftstation, nicht mitten auf der Abfahrt.
- Tempo abstimmen: Richtet euch nach der Person, die am vorsichtigsten fährt, statt sie hinterherhetzen zu lassen.
- Erreichbar bleiben: Tauscht vorher eure Handynummern aus, falls ihr euch aus den Augen verliert.
Du suchst noch Leute für deinen nächsten Tag im Schnee? In unserem Ratgeber Skipartner finden zeigen wir dir, wo du Gleichgesinnte triffst und worauf du beim ersten Treffen achten solltest.
Fußnoten
-
FIS Code of Conduct for Skiers and Snowboarders (FIS); deutsche Fassung bei Ski Austria. ↩ ↩2
-
Die FIS-Verhaltensregeln (DSV aktiv). ↩ ↩2 ↩3
-
§ 323c StGB (Gesetze im Internet). ↩
-
Richtlinie (EU) 2018/1972 (EUR-Lex), Art. 109. ↩
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Quellen
Jede Tatsache im Artikel ist mit einer dieser Quellen belegt.
- FachinstitutionFIS Code of Conduct for Skiers and Snowboarders (PDF, englisch)
- FachinstitutionDie FIS-Verhaltensregeln
- FachinstitutionFIS-Verhaltensregeln
- Amtliche Quelle§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
- Amtliche QuelleRichtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (PDF)
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