Ski-Lexikon

Unterlassene Hilfeleistung

In Deutschland macht sich strafbar, wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist.1

Auf der Piste gilt zusätzlich FIS-Regel 9: Bei einem Unfall ist jeder zur Hilfe verpflichtet.2 Den Notruf erreichst du in allen EU-Ländern unter der 112.3

Fußnoten

  1. § 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen (Gesetze im Internet). ↩

  2. FIS Code of Conduct for Skiers and Snowboarders (PDF, englisch) (FIS). ↩

  3. Richtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (PDF) (EUR-Lex). ↩

Häufige Fragen zu Unterlassene Hilfeleistung

Was bedeutet Unterlassene Hilfeleistung?

In Deutschland macht sich strafbar, wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist.

Welche Begriffe hängen mit Unterlassene Hilfeleistung zusammen?

Eng verwandt sind Notruf 112, FIS-Regeln.

  • Notruf 112

    Die 112 ist die einheitliche europäische Notrufnummer: In allen EU-Ländern erreichst du darüber kostenlos den Notruf.

  • FIS-Regeln

    Die FIS-Regeln sind zehn Verhaltensregeln des Internationalen Ski- und Snowboardverbands FIS für Ski- und Snowboardfahrer auf der Piste.

Mehr dazu im Ratgeber

Quellen

Jede Aussage in diesem Eintrag ist mit einer dieser Quellen belegt.

Fakten zuletzt geprüft am .

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