In Deutschland macht sich strafbar, wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist.1
Auf der Piste gilt zusätzlich FIS-Regel 9: Bei einem Unfall ist jeder zur Hilfe verpflichtet.2 Den Notruf erreichst du in allen EU-Ländern unter der 112.3
Fußnoten
Häufige Fragen zu Unterlassene Hilfeleistung
Was bedeutet Unterlassene Hilfeleistung?
In Deutschland macht sich strafbar, wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl Hilfe erforderlich und zumutbar ist.
Welche Begriffe hängen mit Unterlassene Hilfeleistung zusammen?
Eng verwandt sind Notruf 112, FIS-Regeln.
Verwandte Begriffe
Notruf 112
Die 112 ist die einheitliche europäische Notrufnummer: In allen EU-Ländern erreichst du darüber kostenlos den Notruf.
FIS-Regeln
Die FIS-Regeln sind zehn Verhaltensregeln des Internationalen Ski- und Snowboardverbands FIS für Ski- und Snowboardfahrer auf der Piste.
Mehr dazu im Ratgeber
Quellen
Jede Aussage in diesem Eintrag ist mit einer dieser Quellen belegt.
- Amtliche Quelle§ 323c StGB – Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
- FachinstitutionFIS Code of Conduct for Skiers and Snowboarders (PDF, englisch)
- Amtliche QuelleRichtlinie (EU) 2018/1972 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (PDF)
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