Ski-Lexikon

Situative Winterreifenpflicht

Bei der situativen Winterreifenpflicht hängt die Pflicht vom Wetter ab: In Deutschland darf man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO haben.1

Seit dem 1. Oktober 2024 müssen diese Reifen in Deutschland das Alpine-Symbol tragen.2 In Österreich gilt für Pkw vom 1. November bis 15. April: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis müssen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein.3

Winterreifen-Regeln im Vergleich

Land Regel
Deutschland situativ: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte1
Österreich 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen3
Schweiz keine generelle Pflicht, Mithaftung bei Unfall mit Sommerreifen möglich4
Italien je nach Provinz, oft 15. November bis 15. April, teils auch bei trockener Fahrbahn5

Bei einem Verstoß drohen in Deutschland laut ADAC 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, bei Behinderung anderer 80 Euro.2

Fußnoten

  1. § 2 StVO – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (Gesetze im Internet). ↩ ↩2

  2. Winterreifen brauchen „Alpine“-Symbol (ADAC). ↩ ↩2

  3. Kraftfahrgesetz 1967 – Bundesrecht konsolidiert (RIS). ↩ ↩2

  4. Wann sind Schneeketten obligatorisch? (TCS). ↩

  5. Ohne Winterreifen nach Italien? Das kann teuer werden (ADAC). ↩

Häufige Fragen zu Situative Winterreifenpflicht

Was bedeutet Situative Winterreifenpflicht?

Bei der situativen Winterreifenpflicht hängt die Pflicht vom Wetter ab: In Deutschland darf man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO haben.

Welche Begriffe hängen mit Situative Winterreifenpflicht zusammen?

Eng verwandt sind Alpine-Symbol, Schneekettenpflicht.

  • Alpine-Symbol

    Das Alpine-Symbol – eine Schneeflocke im dreigezackten Berg – kennzeichnet Winterreifen. In Deutschland müssen Winterreifen es seit dem 1. Oktober 2024 tragen; die Kennzeichnung M+S allein genügt nicht mehr.

  • Schneekettenpflicht

    Eine Schneekettenpflicht gilt auf Strecken, die mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind. In Österreich ist das ein blaues, rundes Schild mit weißem Rad und Kette.

Mehr dazu im Ratgeber

Quellen

Jede Aussage in diesem Eintrag ist mit einer dieser Quellen belegt.

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