Bei der situativen Winterreifenpflicht hängt die Pflicht vom Wetter ab: In Deutschland darf man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO haben.1
Seit dem 1. Oktober 2024 müssen diese Reifen in Deutschland das Alpine-Symbol tragen.2 In Österreich gilt für Pkw vom 1. November bis 15. April: Bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen wie Schnee, Schneematsch oder Eis müssen auf allen Rädern Winterreifen montiert sein.3
Winterreifen-Regeln im Vergleich
| Land | Regel |
|---|---|
| Deutschland | situativ: bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte1 |
| Österreich | 1. November bis 15. April bei winterlichen Fahrbahnverhältnissen3 |
| Schweiz | keine generelle Pflicht, Mithaftung bei Unfall mit Sommerreifen möglich4 |
| Italien | je nach Provinz, oft 15. November bis 15. April, teils auch bei trockener Fahrbahn5 |
Bei einem Verstoß drohen in Deutschland laut ADAC 60 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, bei Behinderung anderer 80 Euro.2
Fußnoten
-
§ 2 StVO – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge (Gesetze im Internet). ↩ ↩2
-
Winterreifen brauchen „Alpine“-Symbol (ADAC). ↩ ↩2
-
Ohne Winterreifen nach Italien? Das kann teuer werden (ADAC). ↩
Häufige Fragen zu Situative Winterreifenpflicht
Was bedeutet Situative Winterreifenpflicht?
Bei der situativen Winterreifenpflicht hängt die Pflicht vom Wetter ab: In Deutschland darf man bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder Reifen nach § 36 Absatz 4 StVZO haben.
Welche Begriffe hängen mit Situative Winterreifenpflicht zusammen?
Eng verwandt sind Alpine-Symbol, Schneekettenpflicht.
Verwandte Begriffe
Alpine-Symbol
Das Alpine-Symbol – eine Schneeflocke im dreigezackten Berg – kennzeichnet Winterreifen. In Deutschland müssen Winterreifen es seit dem 1. Oktober 2024 tragen; die Kennzeichnung M+S allein genügt nicht mehr.
Schneekettenpflicht
Eine Schneekettenpflicht gilt auf Strecken, die mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet sind. In Österreich ist das ein blaues, rundes Schild mit weißem Rad und Kette.
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Quellen
Jede Aussage in diesem Eintrag ist mit einer dieser Quellen belegt.
- Amtliche Quelle§ 2 StVO – Straßenbenutzung durch Fahrzeuge
- SekundärquelleWinterreifen brauchen „Alpine“-Symbol
- Amtliche QuelleKraftfahrgesetz 1967 – Bundesrecht konsolidiert
- SekundärquelleWann sind Schneeketten obligatorisch?
- SekundärquelleOhne Winterreifen nach Italien? Das kann teuer werden
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